NOTFALL-INFORMATIONEN

Durch wiederholte aufgetretene Notfälle in Folge des Unfalls habe ich inzwischen für den "Fall der Fälle" vorgesorgt. Doch auch ohne persönlichen Notfall ist es empfehlenswert, sich mit dieser Thematik frühzeitig auseinanderzusetzen. Unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Gerade wenn sie noch gesund und unversehrt sind, ist dies ratsam. Sind sie erstmal in einer gesundheitlichen Notlage, bleiben für diese meist unangenehmen Belange kaum Gelegenheit.

Dies können sie für den Fall der Fälle vorab erledigen:

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • ggf. Betreuungsvollmacht
  • schriftliche Fixierung des letzten Willen.

BUNDESWEITE NOTFALLNUMMERN

POLIZEI

FON: 1 1 0
24 Stunden erreichbar

 

 


 

RETTUNGSDIENST (in lebensbedrohlichen Situationen)

FON: 1 1 2
24 Stunden erreichbar

 

 

 

TELEFONSEELSORGE

FON: 0 8 0 0 - 1 1 1 0 1 1 1 oder
FON: 0 8 0 0 - 1 1 1 0 2 2 2
24 Stunden erreichbar

 

 

 

HILFETELEFON Gewalt gegen Frauen

FON: 0 8 0 0 - 1 1 6 0 - 16
24 Stunden erreichbar

 

Opfer-Notruf WEISSER RING

FON: 0 8 0 0 - 1 1 6 0 0 6
täglich 7 - 22 Uhr

 

Sie vermissen eine wichtige Rufnummer? Gern können sie diese über das Kontaktformular mitteilen. Sobald wie möglich wird sie hier abgebildet. Danke für ihre Zeit und Mühe.